Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit Jahren überwiegend
mit dem Wohnungsmietrecht.
Die Frage der Berechtigung von Neben- und Heizkostenabrechnungen
können wir schnell und rechtssicher beantworten.
Schleppende Zahlungen oder Nichtzahlungen der Miete ermöglichen die
Kündigung des Mietverhältnisses.
Die Wirksamkeit von Eigenbedarfskündigungen sowie deren Fristberechnungen
und das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Sonderkündigungsrechten
und anderen Kündigungsgründen überprüfen wir in unserer täglichen Arbeit.
Ein Dauerbrenner ist die in vielen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes
präzisierte Frage, ob man Schönheitsreparaturen durchführen muss.
Dieses Problem verknüpft sich mit der Frage, ob Schadensersatzansprüche
wegen Beschädigung der Mietsache bestehen.
Das Vorhandensein von Wohnungsmängeln eröffnet einen ganzen Strauß
von rechtlichen Möglichkeiten.