- Wir vertreten im Individualarbeitsrecht Arbeitgeber und Arbeitnehmer
vorrangig in den nachfolgenden Bereichen: - Prüfung, Erstellung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen
- Prüfung, Erstellung und Überarbeitung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
- Beratung von Zeitarbeitsunternehmen
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Gestaltung von Mitarbeiter-Vergütungsregelungen und von variablen Vergütungssystemen
Abmahnungen - Vorbereitung und Gestaltung von Kündigungen
- Abwehr von und Verteidigung gegen Kündigungen
Abfindungsverhandlungen - Aufhebungsverträge mit Mitarbeitern und Führungskräften
- Rechtssichere Gestaltung von Wettbewerbsverboten und Beratung in Konkurrenzschutzsachverhalten
- Arbeits- und Dienstzeugnisse
- Beratung in Fragen der Arbeitnehmererfindung
Im kollektiven Arbeitsrecht sind wir vorrangig mit nachfolgenden Themen befasst:
- Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht
- Betriebsvereinbarungen und Betriebsordnungen
- Sozialplan und Interessenausgleich
- Massenentlassungen
- Betriebliche Altersversorgung
- Arbeitsrecht der öffentlichen Hand und kirchliches Arbeitsrecht
- Beratung bei Umstrukturierung, Betriebsveräußerung und Stilllegungen
- Betriebsübergang
Unsere arbeitsrechtlichen Themen klicken Sie auf Ihr und Thema Sie werden zur Soforthilfe weitergeleitet.
Abfindung, Abmahnung, Arbeitnehmerhaftung, Arbeitspflicht, Arbeitsunfähigkeit, Aufhebungsvertrag, Ausbildungskosten, Ausschlussfrist, Befristetes Arbeitsverhältnis, Beschäftigungsverbot, Betriebsübergang, Betriebliche Übung, Dienstwagen, Freie Mitarbeiter, Gleichbehandlung, Handelsvertreter, Insolvenzarbeitsrecht, Krankheit, Kündigung, Kündigungsschutzgesetz, Kündigungsfristen, Maßregelungsverbot, Mindestlohn, Mobbing, Nebentätigkeit, Persönlichkeitsrecht, Provision, Schwarzarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Teilzeitbeschäftigung, Überstunden, Urlaub, Weisungsrecht, Zeitarbeit, Zeugnis.